Moderne Wohnanlage in absolut ruhiger Lage von Trossingen


KfW Förderung - Energieeffizient Bauen

Was wird gefördert?


die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen


KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):

 

  • Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´maximal 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
  • Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
  • Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh maximal 15 kWh pro m2 Wohnfläche


KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):

 

  • Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´maximal 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
  • Jahres-Primärenergiebedarf maximal 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN

Antragsberechtigt?


Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Finanzierungsanteil?


100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

Anlage Ergänzende Informationen (153, 154)
Datum: 04/2009 - Bestellnummer: 146 972


Erläuterungen zum KfW-Effizienzhaus 55 und 70 (EnEV2007)


Berechnungsgrundlagen für den Sachverständigen


Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Jahresheizwärmebedarf,
der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems,
der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die
Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV
zu ermitteln.


Für die Flächenberechnung gilt die Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV:


AN = 0,32 Ve


AN = Gebäudenutzfläche


Ve = beheiztes Gebäudevolumen


Falls aufgrund von fehlenden Anlagenaufwandszahlen (nach der DIN 4701-10) kein Jahres-
Primärenergiebedarf nach der EnEV ermittelt werden kann, ist eine Förderung möglich, wenn der auf diewärmeübertragende Umfassungsfläche des KfW-Effizienzhauses bezogene spezifische
Transmissionswärmeverlust (HT´, in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve) beim KfW-Förderstandard 55 um 45% bzw. beim KfW-Förderstandard 70 um 30 % unter dem laut EnEV zulässigen Höchstwert liegt.

KfW-Effizienzhäuser:

Die geforderten Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlust sind zum Beispiel durch
Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:

  • Hoch wärmegedämmte Außenwände, Kellerdecke, Dach bzw. hoch gedämmte oberste Geschoßdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss;
  • Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen;
  • Minimierung von Wärmebrücken;
  • Lüftungsanlage, kontrollierte Lüftung mit mehr als 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft;
  • Luftdichte Gebäudehülle;
  • Thermische Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserversorgung und Heizung. Die Solaranlage sollte mit einem geeignetem Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler ausgestattet sein und das europäische Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung Version 8.00 - Januar 2003 tragen oder die Anforderungen des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen;
  • Zusatzheizung für die Zuluft).(Primär-)Energieeffiziente Heizung (Biomasse, effiziente Wärmepumpe nach DIN V 4701-10, eventuell
    Im Falle des Einbaus einer Wärmepumpe sollten folgende Jahresarbeitszahlen beachtet werden:
    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7;
    • Luft/Wasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,3;
    • Gasmotorische angetriebene Wärmepumpen eine Jahreszahl von mindestens 1,2.
      Auf die Anforderungen des Erneuerbare Energien-Wärmegesetzes wird hingewiesen.
  • Energieeffiziente elektrische Antriebe der Haustechnik.

Erläuterungen zum Passivhaus

Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh sind nach dem Passivhaus
Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch
einen Sachverständigen nachzuweisen. Bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs dient die Wohnfläche
nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) innerhalb der thermischen Hülle (entspricht der
Energiebezugsfläche) als Grundlage für die Flächenberechnung. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp ist auf
die Gebäudenutzfläche AN nach EnEV zu beziehen. Weitere Einzelheiten sind im Internet unter der
Internetadresse www.passiv.de verfügbar.


Fragen zu anderen technischen Variations- und Kombinationsmöglichkeiten können Sachverständige beantworten.