Was wird gefördert?
die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
Antragsberechtigt?
Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert
Finanzierungsanteil?
100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
Anlage Ergänzende Informationen (153, 154)
Datum: 04/2009 - Bestellnummer: 146 972
Erläuterungen zum KfW-Effizienzhaus 55 und 70 (EnEV2007)
Berechnungsgrundlagen für den Sachverständigen
Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Jahresheizwärmebedarf,
der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems,
der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die
Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV
zu ermitteln.
Für die Flächenberechnung gilt die Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV:
AN = 0,32 Ve
AN = Gebäudenutzfläche
Ve = beheiztes Gebäudevolumen
Falls aufgrund von fehlenden Anlagenaufwandszahlen (nach der DIN 4701-10) kein Jahres-
Primärenergiebedarf nach der EnEV ermittelt werden kann, ist eine Förderung möglich, wenn der auf diewärmeübertragende Umfassungsfläche des KfW-Effizienzhauses bezogene spezifische
Transmissionswärmeverlust (HT´, in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve) beim KfW-Förderstandard 55 um 45% bzw. beim KfW-Förderstandard 70 um 30 % unter dem laut EnEV zulässigen Höchstwert liegt.
KfW-Effizienzhäuser:
Die geforderten Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlust sind zum Beispiel durch
Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:
Erläuterungen zum Passivhaus
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh sind nach dem Passivhaus
Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch
einen Sachverständigen nachzuweisen. Bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs dient die Wohnfläche
nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) innerhalb der thermischen Hülle (entspricht der
Energiebezugsfläche) als Grundlage für die Flächenberechnung. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp ist auf
die Gebäudenutzfläche AN nach EnEV zu beziehen. Weitere Einzelheiten sind im Internet unter der
Internetadresse www.passiv.de verfügbar.
Fragen zu anderen technischen Variations- und Kombinationsmöglichkeiten können Sachverständige beantworten.